BauPay

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Nutzung der Software BauPay.

Stand: 01.10.2025

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Software "BauPay" (nachfolgend "Software" oder "Plattform") zwischen der BauPay UG (haftungsbeschränkt), Landsberger Straße 394, 81241 München, Deutschland (nachfolgend "BauPay" oder "Anbieter") und dem Kunden.

(2) Die Nutzung der Software BauPay steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Selbstständigen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BauPay stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die Software richtet sich ausschließlich an Kunden mit Sitz in Deutschland. Die Nutzung aus anderen Ländern erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

§2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Registrierung des Kunden auf der Website www.baupay.eu und anschließende Auswahl eines Tarifs. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. BauPay nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Kundenkontos an.

(2) BauPay gewährt jedem Neukunden eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab Registrierung. Während der Testphase kann der Kunde die Software im gewählten Tarif uneingeschränkt testen. Eine Kündigung während der Testphase ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

(3) Nach Ablauf der Testphase geht der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt. Der Kunde wird rechtzeitig vor Ende der Testphase per E-Mail informiert.

(4) Der Kunde muss bei der Registrierung mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Der Kunde versichert, dass alle von ihm angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

(5) BauPay behält sich das Recht vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§3 Leistungsumfang

(1) BauPay stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung, die folgende Funktionen umfasst:

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif (siehe § 4). BauPay behält sich vor, den Funktionsumfang zu erweitern, anzupassen oder einzuschränken, sofern dies die Nutzbarkeit der Software für den Kunden nicht erheblich beeinträchtigt.

(3) BauPay behält sich vor, zusätzliche Funktionen und Module gegen gesonderte Vergütung anzubieten. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und kann frei entscheiden, ob er diese zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchte.

(4) BauPay schuldet die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Version. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Features besteht nicht, es sei denn, diese sind ausdrücklich im gewählten Tarif zugesichert.

(5) Die Software wird über das Internet bereitgestellt. Der Kunde benötigt einen Internetzugang und einen aktuellen Webbrowser. Die Bereitstellung dieser technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden.

§4 Tarife, Preise und Zahlungsbedingungen

(1)
BauPay bietet folgende Tarife an:

a) Tarif "Basic":

b) Tarif "Plus":

c) Tarif "Pro":

d) Tarif "Enterprise": Individuell vereinbarter Preis und Leistungsumfang.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuellen Preise sind auf der Website www.baupay.eu einsehbar.

(3) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmethoden wählen: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Bei monatlicher Abrechnung erfolgt die Belastung zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums. Bei jährlicher Vorauszahlung erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Buchung bzw. der Verlängerung.

(4) BauPay ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit zu erhöhen. Der Kunde wird über Preiserhöhungen per E-Mail informiert. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausgeübt werden kann.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist BauPay berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

§5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Nach Ablauf der Testphase beginnt die Vertragslaufzeit je nach gewähltem Abrechnungsmodell:

(2) Die Kündigung kann durch den Kunden jederzeit über das persönliche Benutzerkonto oder per E-Mail an info@baupay.eu erfolgen. Eine Kündigung per Telefon ist nicht möglich.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für BauPay liegt insbesondere vor, wenn:

(4) Bei jährlicher Vorauszahlung erfolgt im Falle einer ordentlichen Kündigung keine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Der Kunde kann die Software bis zum Ende der bezahlten Vertragslaufzeit weiter nutzen.

(5) Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. BauPay ist berechtigt, sämtliche vom Kunden gespeicherten Daten 30 Tage nach Vertragsende zu löschen. Der Kunde wird rechtzeitig vor der Löschung informiert und kann innerhalb dieser Frist einen Export seiner Daten verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (insbesondere Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, BauPay unverzüglich zu informieren.

(2) Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seines Benutzerkontos erfolgen, es sei denn, er weist nach, dass diese nicht von ihm veranlasst wurden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:

(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm in der Software erfassten Daten und Inhalte. Er versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt und durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen und diese außerhalb der Software zu speichern.

(6) Der Kunde stellt BauPay von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder aufgrund von vom Kunden eingestellten rechtswidrigen Inhalten geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

§7 Verfügbarkeit, Support und Wartung

(1) BauPay bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert. BauPay schuldet lediglich die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen nach Maßgabe dieser AGB (Best-Effort-Prinzip).

(2) BauPay behält sich das Recht vor, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit führen können. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden vorab angekündigt.

(3) BauPay leistet technischen Support per E-Mail (info@baupay.eu), Telefon (+49 89 76701189) und über ein Ticketsystem. Der Support ist an Werktagen (Montag bis Freitag) während der üblichen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr deutscher Zeit, außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern) erreichbar.

(4) BauPay stellt auf der Website www.baupay.eu Informationen und Anleitungen zur Nutzung der Software zur Verfügung. Ein Anspruch auf individuelles Onboarding oder Schulungen besteht nicht, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

(5) BauPay ist berechtigt, Updates und Upgrades der Software durchzuführen, um Fehler zu beheben, die Sicherheit zu erhöhen oder neue Funktionen bereitzustellen. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen informiert.

§8 Bankverbindung und Fin-API-Integration

(1) Der Kunde kann optional sein Bankkonto über den Drittanbieter FinAPI mit der Software verknüpfen, um eine automatische Erkennung von Zahlungseingängen zu ermöglichen. Die Verknüpfung des Bankkontos ist freiwillig und nicht erforderlich für die Nutzung der grundlegenden Funktionen der Software.

(2) BauPay agiert ausschließlich als Vermittler zu FinAPI und erbringt selbst keine Kontoinformationsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Der Zugriff auf Kontodaten erfolgt ausschließlich durch FinAPI gemäß deren Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.

(3) BauPay erhält von FinAPI lediglich Informationen darüber, ob eine bestimmte Zahlung auf dem verbundenen Konto eingegangen ist. BauPay hat keinen direkten Zugriff auf Kontostände, Kontoauszüge oder sonstige detaillierte Kontoinformationen.

(4) Für die FinAPI-Integration fallen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten an, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Verknüpfung seines Bankkontos jederzeit zu widerrufen. Nach dem Widerruf können keine weiteren Kontoinformationen mehr abgerufen werden.

(6) Für die Verarbeitung von Kontodaten durch FinAPI gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von FinAPI. BauPay übernimmt keine Haftung für die Leistungen und die Datenverarbeitung durch FinAPI.

§9 Mahnwesen und Rechtsberatung

(1) Die Software bietet Funktionen zur Erstellung von Zahlungserinnerungen und vorgerichtlichen Mahnschreiben. Diese Funktionen dienen ausschließlich der administrativen Unterstützung des Kunden und stellen lediglich Vorlagen dar.

(2) BauPay erbringt keine Rechtsberatung. Insbesondere erfolgt keine Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit, Richtigkeit oder Durchsetzbarkeit der vom Kunden erstellten Mahnschreiben oder Zahlungserinnerungen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit und den Inhalt seiner Mahnschreiben.

(3) BauPay übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder rechtlich unwirksame Mahnschreiben, die der Kunde mithilfe der Software erstellt. Der Kunde sollte im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

(4) BauPay kooperiert derzeit nicht mit Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten. Die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen obliegt allein dem Kunden.

(5) Der Kunde versichert, Mahnschreiben nur für tatsächlich bestehende und berechtigte Forderungen zu verwenden und dabei die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), zu beachten.

§10 Datenschutz und Datensicherheit

(1) BauPay verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter www.baupay.eu beschrieben.

(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z.B. seiner eigenen Kunden) in die Software eingibt, ist er hierfür verantwortlicher im Sinne der DSGVO. BauPay verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

(3) BauPay setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Daten des Kunden vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

(4) Die Daten des Kunden werden auf Servern in Deutschland gespeichert. BauPay nutzt hierfür die Hosting-Anbieter Hetzner und Amazon Web Services (AWS). Personenbezogene und besonders sensible Daten (insbesondere Passwörter, Bankverbindungsdaten und API-Credentials) werden nach dem Stand der Technik verschlüsselt gespeichert und übertragen.

(5) BauPay führt regelmäßige Backups der Kundendaten durch, um Datenverlust zu vermeiden. Eine Garantie für die jederzeitige Wiederherstellbarkeit von Daten kann jedoch nicht übernommen werden. Der Kunde wird daher dringend aufgefordert, eigene Sicherungskopien seiner wichtigen Daten anzufertigen.

(6) BauPay ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten für statistische Auswertungen, Produktverbesserungen, Benchmarking und zur Entwicklung von KI-gestützten Funktionen zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass kein Rückschluss auf einzelne Kunden möglich ist.

(7) Derzeit beschäftigt BauPay weniger als 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, sodass keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Sollte sich dies ändern, wird BauPay die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

§11 Rechte am geistigen Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Die Software BauPay, einschließlich aller damit verbundenen Rechte am geistigen Eigentum (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte), bleibt ausschließliches Eigentum von BauPay. Dem Kunden wird lediglich ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Alle vom Kunden mithilfe der Software erstellten Inhalte (insbesondere Angebote, Rechnungen, Projektverwaltungen, Kundendaten) bleiben vollständiges Eigentum des Kunden. BauPay erhebt keine Ansprüche auf diese Inhalte.

(3) Der Kunde räumt BauPay die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Darstellung der Inhalte im Rahmen der Software sowie zur Durchführung von Backups.

(4) Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Daten in maschinenlesbarem Format zu exportieren. BauPay stellt hierfür Exportfunktionen in den Formaten PDF und CSV zur Verfügung.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Copyright-Vermerke, Markenzeichen oder sonstige Eigentumsangaben auf der Software oder in den von der Software generierten Dokumenten zu entfernen oder zu verändern.

§12 Haftung und Gewährleistung

(1) BauPay haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BauPay, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.

(2) BauPay haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BauPay, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von BauPay auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung der Software und des technischen Supports.

(4) Die Haftung von BauPay für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Vergütungen begrenzt, mindestens jedoch auf 1.000,00 Euro.

(5) BauPay haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BauPay, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von BauPay für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(7) BauPay haftet nicht für:

(8) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BauPay.

(9) BauPay gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen aufweist. Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder Erfolge wird nicht übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.

(10) Der Kunde wird dringend empfohlen, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung und ggf. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen etwaige Risiken aus der Nutzung der Software abzusichern.

§13 Änderungen der AGB und des Leistungsumfangs

(1) BauPay behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und die Änderungen die Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen. BauPay wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist besonders hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, ist BauPay berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.

(4) BauPay ist berechtigt, den Leistungsumfang der Software zu erweitern oder anzupassen, sofern dies die bestehenden Funktionen nicht wesentlich beeinträchtigt und die Nutzbarkeit für den Kunden nicht erheblich einschränkt. Über wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs wird der Kunde rechtzeitig informiert.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen BauPay und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BauPay ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform ist auch durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt.

(5) Informationen zur Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. BauPay ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Kontaktdaten des Anbieters:

BauPay UG (haftungsbeschränkt)

Landsberger Straße 394

81241 München

Deutschland

E-Mail: info@baupay.eu

Telefon: +49 89 76701189

Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 297140

Umsatzsteuer-ID: DE451232914

Geschäftsführer: Paul Glaser

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